Qualifiziertes Arbeitszeugnis Schreiben: Formulierungen & Muster

Ein Zeugnis gibt Auskunft über Leistungen eines Menschen. Es wirft einen Blick auf die Qualifikationen und Fähigkeiten einer Person. Bei einem Arbeitszeugnis bezieht sich das Ganze auf die Leistungen im Arbeitsleben. Es bildet einen wichtigen Bestandteil für Bewerbungen.

Dabei gibt es verschiedene Arten und entsprechende Formulierungen, die es zu deuten gilt und die wir Ihnen auf diesem Portal gerne näher bringen möchten. Erfahren Sie hier, was ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausmacht und welche Formen dieses wichtigen Werkzeugs der Arbeitswelt es gibt. Außerdem stellen wir Ihnen hier Musterzeugnisse und Vorlagen zur Verfügung.

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1. Was ist ein Arbeitszeugnis?

Die Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt grundsätzlich drei Arten für das Arbeitszeugnis:

Arbeitszeugnisse unterscheiden sich je nach Art durch Form und Inhalt.

Das einfache Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält grundsätzlich nur ein Mindestmaß an Informationen über die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen.

Dazu gehören:

  • Angaben zur Person (Geburtsdatum, Geburtsort, Name, Anschrift)
  • Angaben zum Unternehmen (Name, Abteilung)
  • Angaben zur Beschäftigung im Unternehmen (Art der Beschäftigung)
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

Ein einfaches Arbeitszeugnis darf keine Wertungen/Bewertungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber enthalten. Es werden außerdem keinerlei Informationen über das Verhältnis zwischen beiden Parteien sowie Qualifikationen und Fachkenntnisse dargelegt. Ein einfaches Arbeitszeugnis ist nur einen Beleg für die Beschäftigung in einem Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums.

Ein einfaches Arbeitszeugnis stellt lediglich die Mindestvoraussetzung eines Arbeitszeugnisses dar.

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Das Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, sofern es dafür triftige Gründe gibt. Solche Gründe können ein bevorstehender Stellungswechsel, eine bevorstehende Betriebsschließung und Verminderung der Beschäftigtenzahl u.Ä. sein. Das Zwischenzeugnis soll die Wertigkeit vom qualifizierten Arbeitszeugnis haben. Es stellt die Bewertung von Qualifikation, Leistungen, Zufriedenheit des Arbeitgebers, Verhalten, soziale Kompetenz und besondere Fähigkeiten, einschließlich der formalen Beschäftigungsinformationen ausführlich dar.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Weitaus detaillierter stellt sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dar. Zu den Grundangaben wie Person und Art/Dauer der Beschäftigung wird hier eine umfassende Bewertung von Führung und Leistung im Unternehmen vorgenommen.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält:

  • Grundangaben (Person, Unternehmen, Art der Beschäftigung, Dauer der Beschäftigung)
  • Beschreibung der Aufgaben
  • Bewertung der erbrachten Leistungen
  • Bewertung der Fachkenntnisse
  • Soziales Verhalten: Erläuterungen zum Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen
  • Bewertung zu Führungsfähigkeiten
  • Gesamteindruck der Arbeit von einem Mitarbeiter und seine mögliche Empfehlung
  • Wünsche für die Zukunft des Mitarbeiters
  • Ort, Datum, handschriftliche Unterzeichnung vom Arbeitgeber

Anhand dieser Angaben und Formulierungen lässt sich für einen späteren Arbeitgeber ersehen, in wieweit ein Bewerber den Profilvorgaben eines Unternehmens entspricht.

Das lässt sich im Gegensatz dazu aus dem einfachen Arbeitszeugnis nicht feststellen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, auch wenn bereits ein einfaches Arbeitszeugnis erstellt wurde.

Nähere Informationen zu den Unterschieden zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis finden Sie im gleichnamigen Artikel auf diesem Portal.

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2. Wer hat Anspruch darauf?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist es unerheblich in welcher Form dieser angestellt ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Uneingeschränkten Anspruch haben:

  • Angestellte / Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeiter, Angestellte in privaten Unternehmen jeder Größe
  • Auszubildende (Ausbildungszeugnis)
  • Praktikanten (Praktikumszeugnis)
  • Werksstudenten
  • Beamte

Eingeschränkten Anspruch haben:

  • Zeitarbeiter

Da der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht direkt bei eigentlichen Unternehmen angestellt ist, sondern über eine Zeitarbeitsfirma. Dementsprechend haben Sie nur einen rechtlichen Anspruch gegenüber der Zeitarbeitsfirma.

ACHTUNG: Trotz des fehlenden rechtlichen Anspruchs können Sie als Zeitarbeiter trotzdem das Unternehmen bitten, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Sofern das Unternehmen mit Ihnen zufrieden ist, sollten das kein Problem darstellen.

Keinen Anspruch haben:

  • Selbstständige

Wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, kann niemand Ihre Leistungen qualifiziert beurteilen, da Sie eine Dienstleistung erbringen. Ihr Auftraggeber hat keinerlei Weisungsbefugnis und ist somit auch nicht verpflichtet Ihnen ein solches Zeugnis auszustellen.

4. Ab wann haben Arbeitnehmer Anspruch?

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ab wann man ein Arbeitszeugnis überhaupt verlangen kann. Gerade wenn ein Arbeitsverhältnis nicht 1444908_79086426 by beni_bb  - freeimages.comgerade im Wohlwollen auseinandergegangen ist, lassen sich Arbeitnehmer oft zu lange Zeit um ein Arbeitszeugnis anzufordern. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein Anspruch der Arbeitnehmer, der unabhängig von der Beschäftigungszeit gesetzlich besteht (Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1485/00). Bei Beschäftigungen unter drei Monaten oder sehr einfachen Tätigkeiten ist jedoch eher das einfache Arbeitszeugnis üblich.

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitszeugnis zu:

  • mit Einreichung / Erhalt der Kündigung zu
  • am letzten Arbeitstag

Das Arbeitszeugnis wird dann als vorläufiges Arbeitszeugnis ausgestellt. Das vorläufige Arbeitszeugnis gibt Auskunft über Art, Zeit der Beschäftigung und über die Leistungen des Arbeitnehmers. Es dient der Bewerbung um eine neue Stellung. Gewöhnlich wird es ausgestellt

  • bei Freistellung nach Aufhebung des Arbeitsvertrags
  • absehbarem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • ausgesprochener Kündigung, während der laufenden Kündigungsfrist

Dieses Zeugnis wird am letzten Arbeitstag durch das qualifizierte Arbeitszeugnis ersetzt. In das endgültige Arbeitszeugnis können dann noch in Absprache erwünschte Änderungen oder Zusätze in Formulierung und Inhalt aufgenommen werden.

So wird sichergestellt, dass eventuelle Konflikte und Probleme nach der Kündigung keinen Einfluss auf das Arbeitszeugnis haben.

Sollte der Arbeitgeber im qualifizierten Arbeitszeugnis Änderungen zum Nachteil des Arbeitnehmers vorgenommen haben, kann dieser dagegen Einspruch erheben und eine Änderung verlangen.

5. Wie muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis formuliert sein?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt Ihrem zukünftigen Arbeitgeber Aufschluss über Ihre Fähigkeiten und Leistungen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch vorgeschrieben, dass:

Ein Arbeitszeugnis „wohlwollend“ formuliert werden muss. Das Zeugnis darf aufgrund der Wertungen nicht zu einem Nachteil führen.

Wohlwollend bedeutet hierbei nicht, dass der Arbeitnehmer „über den Klee“ gelobt werden muss. Das Arbeitszeugnis muss den Tatsachen entsprechen.

Es sollte sich allerdings auf die positiven Eigenschaften des zu Bewertenden beschränken und nicht die Schwächen explizit herausarbeiten.

Gängige Formulierungen und ihre Bedeutung

Trotz dieser Vorgabe kann anhand der Formulierungen in einem Arbeitszeugnis erkannt werden, wo der Bewerber Stärken und wo er Schwächen hat.

Diese Satzbausteine werden oft als Geheimcode deklariert. De facto darf es diesem aber nicht geben. Es haben sich allerdings Ausdrucksweisen eingebürgert, die dem Betrachter Aufschluss über die Leistungsfähigkeit und deren Bewertung geben.

Beispiele

Ein sehr gutes (Note 1) Licht auf einen ehemaligen Arbeitnehmer wirft folgende Formulierung:

Frau Mechler erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.

oder:

Herr Maurer zeigte in seiner Tätigkeit als Produktionsleiter ein außergewöhnliches Engagement.

Eine mittelprächtige (Note 3) Bewertung legt folgende Passage nahe:

Herr Kurz arbeitete gewissenhaft und zuverlässig. Er hat unsere Erwartungen, die wir an diese Position stellen, in jeder Hinsicht entsprochen.

Ganz schlecht sieht es hingegen aus, wenn eine der folgenden Formulierungen in einem Arbeitszeugnis auftauchen (Note 5 – 6):

Frau Mut hat Ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

oder:

Herr Keil war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen.

Natürlich muss das Zeugnis immer im Zusammenhang betrachtet werden, aber wenn derartige Passagen darin auftauchen, spricht das nicht gerade für Sie und benachteiligt Sie ganz klar gegenüber Mitbewerbern.

6. Rechtsgrundlagen

Für die Erstellung und den Anspruch auf ein einfaches/qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es natürlich entsprechende gesetzliche Grundlagen.

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Folgende Gesetzestexte bilden die Voraussetzung:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 630 – Pflicht zur Zeugniserstellung nach Ende eines Arbeitsverhältnisses

Gewerbeordnung (GeWO)

  • § 109 – Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis für Arbeitnehmer

Berufsbildungsgesetz (BBIG)

  • § 16 – Anspruch auf schriftliches Zeugnis nach Beendigung der Berufsausbildung

Bundesbeamtengesetz (BBG)

  • § 65 – Anspruch auf schriftliches Arbeitszeugnis für Beamte

Bundesangestelltenvertrag (BAT)

  • § 61 – Anspruch auf schriftliches Arbeitszeugnis für Angestellte im Öffentlichen Dienst

Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb)

  • § 64 – Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis für Beschäftigte, die unter diesen Manteltarifvertrag fallen

7. Zeugnis-Analyse

Immer mehr Arbeitgeber lassen ihre Mitarbeiter selbst ihre Arbeitszeugnisse verfassen. Das hat für die Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie Kosten sparen und weniger schnell Gefahr laufen, wegen eines Zeugnisses mit dem jeweiligen Mitarbeiter bzw. Zeugnisempfänger in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten. Für den Arbeitnehmer bietet diese Vorgehensweise den Vorteil, dass er direkt auf den Inhalt Einfluss kann.

Wenn Sie die Chance erhalten Ihr eigenes Zeugnis zu verfassen, informieren Sie sich hier über den richtigen Aufbau eines Arbeitszeugnisses und lassen Sie sich von den Formulierungen in unseren Musterzeugnissen leiten.

8. Beispiel für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Mit nachfolgenden Musterbeispiel erhalten Sie Anhaltspunkte, wie ein solches Zeugnis formuliert sein kann.

Frau Luise Klein, geboren am 25. Januar 1978 in Duisburg, war in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 30. November 2010 in unserem Unternehmen als Mediengestalter für Digital-/Printmedien tätig.

Unsere Werbeagentur ist seit mehr als 20 Jahre auf die Erstellung von hochwertigen Print-Produkten spezialisiert. Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit bekannten Werbeträgern zusammen.

Die anspruchsvolle Tätigkeit von Klein umfasste folgende Tätigkeiten:
– Kreative Ideenfindung
– detaillierte Bildbearbeitung
– Erstellung von Print- und Web-Layouts
– Vorbereitung/Aufbereitung der Layouts für Druck und Online-Veröffentlichung
– umfangreiche Kundenberatung

Frau Klein verfügt über sehr gute fachliche Kenntnisse im Bereich Mediengestaltung, die sie jederzeit zielgerichtet einsetzte. Sie überzeugte stets durch ihre große Einsatzbereitschaft und ihr außergewöhnliches Engagement bei der Lösung der komplexen kreativen Aufgaben. Berufliche Belange hat Frau Klein stets vorrangig berücksichtigt und private Belange zurückgestellt. Auch unter höchster Belastung bewältigte sie alle Aufgaben in ausgezeichneter Weise.

Frau Klein hat die genannten Tätigkeiten selbstständig und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie war für uns eine äußerst wertvolle Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war immer einwandfrei.
Wegen ihres freundlichen und verbindlichen Auftretens war sie stets eine sehr geschätzte Ansprechpartnerin.

Frau Klein verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihren Entschluss sehr und danken ihr für die sehr gute, langjährige Mitarbeit. Für die berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Duisburg, 30.11.2010

Firma

Unterschrift

9. Anspruch: Ab wann bekomme ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis schränkt Ihren Anspruch auf diese detaillierte Beurteilung nicht ein.

Hierzu gibt es auch das maßgebliche Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1485/00 zum qualifizierten Arbeitszeugnis bei kurzzeitiger Anstellung.

Sie können also zu jeder Zeit, wenn eine Kündigung oder Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses vorliegt, die Ausstellung dieses Zeugnisses verlangen.

10. Wann steht mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bzw. wann kann ich es verlangen?

Sie können Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis direkt zum letzten Arbeitstag Ihres Beschäftigungsverhältnisses verlangen.

Während der Kündigungsfrist oder einer vorausgehenden Freistellung können Sie ein vorläufiges Arbeitszeugnis für die Bewerbung anfordern. Zum letzten Arbeitstag wird dies durch ein endgültiges qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt.

Haben Sie vom Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, können Sie auch nach Ablauf der Beschäftigung noch die Umwandlung in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.

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11. Wo kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern bzw. wo bekomme ich es her?

Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis fordern Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber an. Das ist im kleineren Betrieb der Unternehmer, in größeren Betrieben der zuständige Personalmanager.

Problematisch wird es bei einer Insolvenz

Hier sollten Sie so schnell wie möglich Ihr Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber fordern. Ist die Insolvenz schon terminlich absehbar und das Weiterbestehen der Firma fraglich, können Sie auch vorweg ein Zwischenzeugnis anfordern.

Der Insolvenzverwalter ist lt. Bundesarbeitsgericht 23.06.2004 (AZ: 10 AZR 495/03) dazu nicht verpflichtet.

12. Auf welche Formulierungen muss man achten? Was muss rein?

Enthalten sein müssen in Ihrem qualifizierten Arbeitszeugnis:

Angaben zur

  • Person,
  • Beschäftigung,
  • Beschäftigungsdauer,
  • Aufgabenbeschreibung,
  • Leistungsbewertung,
  • Kenntnisbewertung,
  • Verhalten im Arbeitsverhältnis sowie eine
  • mögliche Empfehlung

Abwertend sind grundsätzlich Formulierungen wie:

  • „gut“,
  • „zur Zufriedenheit“,
  • „meist“ (bei Leistungen),
  • „war bestrebt“ und
  • alle schwachen, wenig konkreten Formulierungen.

Keine Formulierung darf für Sie nachteilig sein!

Sehen Sie auch hier unter Formulierungen in unseren Musterzeugnissen oder fragen sie im Zweifelsfall unsere Zeugnisexperten. Sie können bei Unklarheiten auch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, den Betriebsrat oder spezielle Rechtsberater fragen.

13. Vorlage: Wie muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aussehen?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in Form und Inhalt den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entsprechen. Es tut der Form Genüge, wenn es vollständig alle empfohlenen Punkte unserer Checkliste sowie Datum und Unterschrift enthält.

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selbst erstellen wollen, was heute mehr und mehr üblich wird, sehen Sie sich hierfür den Aufbau eines Arbeitszeugnisses sowie die Formulierungen in unseren Musterzeugnissen an.