Einfaches Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis hat wohl jeder schon einmal in seinem Berufsleben erhalten. Nicht jeder weiß allerdings, dass jedem Arbeitnehmer gesetzlich auch ein solches Arbeitszeugnis zusteht. Es gibt verschiedenen Formen und Verwendungen dafür. Nachfolgenden wird die Bedeutung eines einfachen Arbeitszeugnis erläutert.

Das einfache Arbeitszeugnis

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine einfache Form, Hierbei werden Detailinformationen ausgelassen. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses lediglich die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen.

Was muss es enthalten?

Ein einfaches Abreitszeugnis muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Angaben zu Geburtsort und Geburtsdatum des Angestellten
  • Unternehmen, in welchem dieser beschäftigt war
  • Dauer der Beschäftigung
  • Art der Beschäftigung
  • als Überschrift muss Zeugnis gewählt werden
  • eine Abschlussformulierung

Was darf es nicht enthalten?

Diese Angaben dürfen nicht enthalten sein:

  • Bewertung der Arbeit des Beschäftigten
  • Angaben über Qualifizierungen
  • Angaben zum Verhältnis zwischen Vorgesetzten/Unternehmen und Arbeitnehmer

Was soll es aussagen?

Ein einfaches Arbeitszeugnis soll lediglich als Nachweis für die Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen fungieren.

Es lässt sich ohnehin aus dieser Mindestvoraussetzung nicht viel mehr ersehen, da es keinerlei tiefer gehende Einschätzung enthält.

Beispiel:

Folgendes Beispiel zeigt ein einfaches Arbeitszeugnis:

Paderborn, 15.01.2013

 

Zeugnis

Herr Karl …, geboren am 17.01.1979 in Paderborn war im Zeitraum vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2012 als Lagerarbeiter in unserem Versandlager für Elektronikartikel beschäftigt.

Für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg, wünsche ich Herrn … alles Gute.

 

Bernd Elektro-Versand GmbH & Co. KG

Unterschrift